Fusion, Spaltung, Umwandlung

Rechtsquellen

Bemerkungen

Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung werden durch das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 (in Kraft seit 1. Juli 2004) geregelt. Das Gesetz findet Anwendung auf Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beim Handelsregister zur Eintragung angemeldet wurden.

 

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen