Der Beglaubigungsdienst umfasst
- internationale Überbeglaubigungen: Apostillen und Legalisationen
- amtliche Beglaubigungen: Unterschriften-, Kopien- und Übersetzungsbeglaubigungen
Der Beglaubigungsdienst beglaubigt Unterschriften und Kopien für Privatpersonen.
Geschäftskunden wenden sich für diese Arten von Beglaubigungen bitte an einen Luzerner Notar.
Personengruppen (ab 3 Personen), bei denen jede Person mehrere Dokumente amtlich und international beglaubigen lassen möchte, nehmen zur Vereinbarung eines Termins bitte frühzeitig telefonischen Kontakt mit uns auf.
Übersetzungen der bei uns registrierten Übersetzerinnen und Übersetzer beglaubigen wir sowohl für Privat- wie für Geschäftskunden.
Infolge der erhöhten Nachfrage nach Beglaubigungen können Wartezeiten am Schalter nicht ausgeschlossen werden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Postweg für Ihre Beglaubigungsaufträge.
Die folgenden Beglaubigungsaufträge können per Post eingereicht werden und werden innert 2 bis 4 Arbeitstagen erledigt:
- Überbeglaubigungen (Apostillen und Legalisationen) von amtlichen oder bereits notariell beglaubigten Dokumenten,
- Übersetzungsbeglaubigung: Übersetzungen der bei uns registrierten Übersetzer; die Übersetzungen müssen vom Übersetzer original unterschrieben sein,
- Kopienbeglaubigung: schicken Sie uns die Originaldokumente.
Geben Sie uns bitte immer das Bestimmungsland der Dokumente an sowie Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse für den Fall von Rückfragen.
Wichtig: für die amtliche Beglaubigung von persönlichen Unterschriften gilt:
- Der oder die Unterschreibende muss persönlich am Schalter erscheinen und sich ausweisen (Pass, ID, B- oder C-Bewilligung).