Der Beglaubigungsschalter des Beglaubigungsdienstes ist von Montag bis Freitag wie folgt geöffnet
9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Infolge der erhöhten Nachfrage nach Beglaubigungen können Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Postweg für Ihre Beglaubigungsaufträge.
Die folgenden Beglaubigungsaufträge können per Post eingereicht werden und werden innert 2 bis 4 Arbeitstagen erledigt:
- Überbeglaubigungen (Apostillen und Legalisationen) von amtlichen oder bereits notariell beglaubigten Dokumenten,
- Übersetzungsbeglaubigung: Übersetzungen der bei uns registrierten Übersetzer; die Übersetzungen müssen vom Übersetzer original unterschrieben sein,
- Kopienbeglaubigung: schicken Sie uns die Originaldokumente.
Geben Sie uns bitte immer das Bestimmungsland der Dokumente an sowie Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse für den Fall von Rückfragen.
Wichtig: für die amtliche Beglaubigung von persönlichen Unterschriften gilt:
- Der oder die Unterschreibende muss persönlich am Schalter erscheinen und sich ausweisen (Pass, ID, B- oder C-Bewilligung).
Der Beglaubigungsdienst umfasst
- internationale Überbeglaubigungen: Apostillen und Legalisationen
- amtliche Beglaubigungen: Unterschriften-, Kopien- und Übersetzungsbeglaubigungen
Der Beglaubigungsdienst beglaubigt Unterschriften und Kopien für Privatpersonen.
Geschäftskunden wenden sich für diese Arten von Beglaubigungen bitte an einen Luzerner Notar.
Personengruppen (ab 3 Personen), bei denen jede Person mehrere Dokumente amtlich und international beglaubigen lassen möchte, nehmen zur Vereinbarung eines Termins bitte frühzeitig telefonischen Kontakt mit uns auf.
Übersetzungen der bei uns registrierten Übersetzerinnen und Übersetzer beglaubigen wir sowohl für Privat- wie für Geschäftskunden.
Apostillen und Legalisationen
Beim Beglaubigungsdienst können Dokumente, die von luzernischen Behörden, Beamten oder Urkundspersonen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Dokumente, welche für Länder bestimmt sind, die dem Übereinkommen von Den Haag (Apostillenländer) beigetreten sind, werden mit dem international genormten Apostillenstempel überbeglaubigt.
In allen andern Fällen wird der Legalisationenstempel verwendet. Diese Legalisationen müssen bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat nochmals überbeglaubigt werden.
Sie können uns Dokumente von luzernischen Behörden oder Urkundspersonen zur Überbeglaubigung per Post zustellen oder die Überbeglaubigung am Schalter vornehmen lassen.
Wichtig: Wenn Sie uns die Dokumente zuschicken, erwähnen Sie bitte in Ihrem Brief das Bestimmungsland der Dokumente!
Amtliche Beglaubigungen
Die amtliche Beglaubigung, die von der Beglaubigungsbeamtin vorgenommen wird, ist der notariellen Beglaubigung, die vom Notar geleistet wird, gleichwertig.
Unterschriften müssen entweder von der Beglaubigungsbeamtin, dem Beglaubigungsbeamten oder vom Notar beglaubigt werden. Die Unterschriften sind mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis zu belegen. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt Fr. 30.–. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für die erste Unterschrift Fr. 30.– und für jede weitere Fr. 10.–.
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Wird die Fotokopie durch die Beglaubigungsbeamtin oder den Beglaubigungsbeamten selbst hergestellt, kostet die Beglaubigung Fr. 10.– für die erste und Fr. 2.– für jede weitere Seite. Bei der Beglaubigung von mitgebrachten Fotokopien beträgt die Gebühr Fr. 20.– für die erste und Fr. 5.– für jede weitere Seite.
Der Beglaubigungsdienst beglaubigt Übersetzungen, deren Richtigkeit durch den Übersetzer oder die Übersetzerin bestätigt worden ist. Der Übersetzer oder die Übersetzerin muss beim Beglaubigungsdienst registriert sein. Der Preis für die Beglaubigung einer Übersetzung beträgt Fr. 30.–.