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Apostillen und Legalisationen

Beim Beglaubigungsdienst können Dokumente, die von luzernischen Behörden, Beamten oder Urkundspersonen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Dokumente, welche für Länder bestimmt sind, die dem Übereinkommen von Den Haag (Apostillenländer) beigetreten sind, werden mit dem international genormten Apostillenstempel überbeglaubigt.

In allen andern Fällen wird der Legalisationenstempel verwendet. Diese Legalisationen müssen bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat nochmals überbeglaubigt werden.

Leistung Preis
Preis pro Legalisation oder Apostille Fr. 30.–

Sie können uns Dokumente von luzernischen Behörden oder Urkundspersonen zur Überbeglaubigung per Post zustellen oder die Überbeglaubigung am Schalter vornehmen lassen.

Wichtig: Wenn Sie uns die Dokumente zuschicken, erwähnen Sie bitte in Ihrem Brief das Bestimmungsland der Dokumente!

Amtliche Beglaubigungen

Die amtliche Beglaubigung, die von der Beglaubigungsbeamtin vorgenommen wird, ist der notariellen Beglaubigung, die vom Notar geleistet wird, gleichwertig.

Unterschriften müssen entweder von der Beglaubigungsbeamtin, dem Beglaubigungsbeamten oder vom Notar beglaubigt werden. Die Unterschriften sind mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis zu belegen. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt Fr. 30.–. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für die erste Unterschrift Fr. 30.– und für jede weitere Fr. 10.–.

Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Wird die Fotokopie durch die Beglaubigungsbeamtin oder den Beglaubigungsbeamten selbst hergestellt, kostet die Beglaubigung Fr. 10.– für die erste und Fr. 2.– für jede weitere Seite. Bei der Beglaubigung von mitgebrachten Fotokopien beträgt die Gebühr Fr. 20.– für die erste und Fr. 5.– für jede weitere Seite.

Der Beglaubigungsdienst beglaubigt Übersetzungen, deren Richtigkeit durch den Übersetzer oder die Übersetzerin bestätigt worden ist. Der Übersetzer oder die Übersetzerin muss beim Beglaubigungsdienst registriert sein. Der Preis für die Beglaubigung einer Übersetzung beträgt Fr. 30.–.

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Beglaubigungsdienst

Bahnhofstrasse 15

6003 Luzern

Standort

Adresse für Briefpost, bzw. Kundeneinsendungen

Beglaubigungsdienst

Postfach 3768

6002 Luzern


Kontakt
Telefon 041 228 50 24
E-Mail

Erdgeschoss, Büro 022

Schalteröffnungszeiten (inkl. Telefonzeiten) (keine Voranmeldung nötig)
jeweils von 09.00 – 11.30 und 13.30 bis 16.00 Uhr 

An Feiertagen ist der Schalter geschlossen.