Amtliche Beglaubigungen
Die amtliche Beglaubigung, die von der Beglaubigungsbeamtin vorgenommen wird, ist der notariellen Beglaubigung, die vom Notar geleistet wird, gleichwertig.
Unterschriften müssen entweder von der Beglaubigungsbeamtin, dem Beglaubigungsbeamten oder vom Notar beglaubigt werden. Die Unterschriften sind mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis zu belegen. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt Fr. 30.–. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für die erste Unterschrift Fr. 30.– und für jede weitere Fr. 10.–.
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Wird die Fotokopie durch die Beglaubigungsbeamtin oder den Beglaubigungsbeamten selbst hergestellt, kostet die Beglaubigung Fr. 10.– für die erste und Fr. 2.– für jede weitere Seite. Bei der Beglaubigung von mitgebrachten Fotokopien beträgt die Gebühr Fr. 20.– für die erste und Fr. 5.– für jede weitere Seite.
Der Beglaubigungsdienst beglaubigt Übersetzungen, deren Richtigkeit durch den Übersetzer oder die Übersetzerin bestätigt worden ist. Der Übersetzer oder die Übersetzerin muss beim Beglaubigungsdienst registriert sein. Der Preis für die Beglaubigung einer Übersetzung beträgt Fr. 30.–.